Bevor wir über Euro und Anträge sprechen, müssen wir einen einzigen Denkfehler ausräumen – er steht praktisch jeder Kaufentscheidung im Weg. Es gibt zwei U-Werte, und nur einer zählt für die Förderung:
Ug – der Wärmedurchgang nur des Glases. Dreifachglas erreicht hier oft 0,5 bis 0,8 W/(m²K).
Uw – der Wärmedurchgang des gesamten Fensters inklusive Rahmen, Glasrand und Verglasung. Das ist der Wert, der auf dem Förderbescheid steht.
Die häufigste Leserfrage lautet sinngemäß: „Bekomme ich die Förderung, wenn mein Glas-U-Wert 0,7 beträgt?“ Die ehrliche Antwort: nicht automatisch. 0,7 ist ein Ug-Wert. Der Rahmen ist fast immer schlechter gedämmt als die Scheibe und zieht den Uw-Wert nach oben. Ein Fenster mit hervorragendem Glas kann beim Uw trotzdem knapp über 0,95 liegen – und damit durchfallen.
Für die staatliche Förderung von Fenstern und Fenstertüren gilt seit den aktuellen Regeln der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG Einzelmaßnahmen, Gebäudehülle): Uw ≤ 0,95 W/(m²K). Für Außentüren gilt dagegen ein eigener, separater Grenzwert von Ud ≤ 1,3 W/(m²K) – verwechseln Sie beide Werte also nicht. Wichtig zu wissen ist außerdem: Der Zuschuss für den einzelnen Fenstertausch läuft über die BAFA; zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für Fenster gibt es weiterhin über die KfW (Ergänzungskredit bzw. Effizienzhaus-Sanierung). Dass die Förderung generell noch über die KfW liefe, ist ein häufiger Irrtum – diese Annahme ist längst überholt.
Verwechseln Sie diesen Förderwert außerdem nicht mit der gesetzlichen Pflicht: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, Anlage 7, seit 01.01.2024) verlangt beim Fenstertausch lediglich einen Uw ≤ 1,3 W/(m²K) (Dachfenster ≤ 1,4; Fenstertüren mit Hebe-/Schiebemechanik ≤ 1,6). Das müssen Sie ohnehin erfüllen. Die Förderung ist mit 0,95 deutlich strenger – sie belohnt Sie dafür, dass Sie über das gesetzliche Minimum hinausgehen.
Merksatz: 1,3 ist Pflicht (GEG), 0,95 ist die Förderschwelle (BAFA). Zwei Werte, zwei Zwecke.
Als Faustregel gilt: Den Förderwert 0,95 erreicht in der Praxis nur Dreifachverglasung. Zweifachglas (Ug ~1,1) reicht dafür nicht mehr aus. Das liegt an der Scheibe selbst: Selbst mit einem sehr guten Rahmen liegt ein Zweifachfenster beim Uw systembedingt bei etwa 1,1 bis 1,3 W/(m²K) und damit dauerhaft über der 0,95-Schwelle. Hier ist die Verglasung der begrenzende Faktor, nicht der Rahmen.
Aber Dreifachglas allein ist keine Garantie. Der Uw-Wert ist keine simple Summe aus Rahmen und Glas – er wird nach DIN EN ISO 10077-1 flächengewichtet berechnet und enthält einen dritten Hebel: den Glasrand. Vereinfacht fließen drei Dinge ein: die Glasfläche mit ihrem Ug, die Rahmenfläche mit ihrem Uf und der Randverbund mit dem sogenannten Psi-Wert. Ein warmer Rand (Warme-Kante-Abstandhalter statt Aluminium) senkt genau diesen Psi-Wert und drückt den Uw messbar nach unten. Ein gutes Rahmensystem, ausreichende Bautiefe und der warme Rand zusammen entscheiden, ob Sie unter 0,95 landen. Genau deshalb erreichen ausgereifte Profilsysteme wie das Schüco LivIng 82 MD den geforderten Wert zuverlässiger als schmale Standardprofile mit demselben Glas – mit passendem Dreifachglas sind hier Uw-Werte bis in den Bereich um 0,8 W/(m²K) möglich (Richtwert, je nach Aufbau).
Den Uw-Nachweis können Sie je Element führen oder – nach der BEG-Technik-FAQ (TFAQ 4.02) – als flächengewichteten Mittelwert über die Fenster ansetzen. Ein Durchschnitt ist also nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Trotzdem lohnt der vorsichtige Blick auf jedes einzelne Element, weil große und bodentiefe Flächen den Wert schwerer erreichen: Bei kleinen Fenstern hat der (schlechter dämmende) Rahmen einen größeren Flächenanteil, bei sehr großen Schiebeanlagen wiederum wächst der Glasrand-Umfang. Wenn Sie Fenster in sehr unterschiedlichen Größen tauschen, sollten Sie sich den Uw je Element im Angebot schriftlich ausweisen lassen. Wer Fenster nach Maß plant, kann Profiltiefe und Glasaufbau gezielt so abstimmen, dass auch die großen Elemente unter der Schwelle bleiben.
Für den geförderten Fenstertausch stehen Ihnen zwei Wege offen – Sie können sich nur für einen entscheiden, eine Kombination für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.
| Merkmal | BAFA-Zuschuss (BEG EM) | Steuerbonus §35c EStG |
| Förderhöhe | 15 % + 5 % iSFP-Bonus = max. 20 % | 20 %, verteilt über 3 Jahre |
| Energieberater | verpflichtend (Energie-Effizienz-Experte) | nicht nötig |
| Hausalter | mind. 5 Jahre | mind. 10 Jahre |
| Nutzung | auch Vermietung | nur selbstgenutztes Eigenheim |
Die förderfähigen Kosten sind bei der BAFA auf max. 30.000 EUR pro Jahr und Wohneinheit gedeckelt (mit individuellem Sanierungsfahrplan/iSFP bis 60.000 EUR). Alle Zahlen sind Richtwerte nach aktuellem Stand – prüfen Sie die konkreten Sätze vor Antragstellung, weil sich Fördersätze politisch schnell ändern können.
Sonderfälle beim Steuerbonus: Für den Weg über §35c sieht die ESanMV (Anlage 4, Grundlage des §35c EStG) höhere Grenzwerte für bestimmte Ausnahmen vor: Für barrierearme oder einbruchhemmende Fenster (mind. RC2 nach DIN EN 1627) sowie für Sonderverglasungen (z. B. Schall-, Brand- oder absturzsichernde Gläser) gilt ein Umax von 1,1 W/(m²K) statt 0,95. Fällt Ihr Vorhaben in eine dieser Kategorien, klären Sie die einschlägige Anforderung vorab, damit der Nachweis zum richtigen Grenzwert geführt wird.
Faustregel: Bei nur ein bis zwei Fenstern lohnt eher der Steuerbonus – die Kosten des Pflicht-Energieberaters können bei der BAFA sonst den ganzen Zuschuss aufzehren. Bei einer größeren Sanierung dreht sich das Bild.
Merken Sie sich diesen einen Punkt, er kostet am meisten Geld: Bei der BAFA müssen Sie den Antrag stellen, bevor Sie den Auftrag vergeben – also vor der Angebotsannahme, nicht erst vor dem Einbau. Wer den Vertrag zu früh unterschreibt, verliert den kompletten Zuschuss. Praktisch üblich ist ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung, damit Sie sich erst nach dem Förderstart verbindlich verpflichten.
Gute Nachricht: Gefördert wird nicht nur das Fenster, sondern die gesamte Maßnahme – inklusive fachgerechter Montage, Demontage und Entsorgung der Altfenster. Gerade die Montage entscheidet über Erfolg oder Misserfolg: Nur ein nach RAL dicht und wärmebrückenfrei eingebautes Fenster hält den deklarierten Uw-Wert auch in der Wand.
Und woher das Fenster kommt, spielt für die Förderung keine Rolle. Die CE-Kennzeichnung nach der Produktnorm DIN EN 14351-1 gilt herkunftsunabhängig; belegt wird die Leistung durch die rechtsverbindliche Leistungserklärung (DoP), in der unter anderem der Uw-Wert deklariert ist. Ein Fenster aus Polen mit gültiger DoP und ift-Prüfzeugnis erfüllt exakt dieselbe Norm wie deutsche Ware. Auch eine Montage durch einen ausländischen Betrieb ist förderfähig, solange Uw ≤ 0,95 nachgewiesen ist und die Fachunternehmererklärung sowie die technischen Nachweise vorliegen. DoP, ift-Prüfzeugnis und Fachunternehmererklärung gehören bei uns zum Standard-Lieferumfang.
Praktisch hilfreich ist, wenn Lieferung und eigene Montage aus einer Hand kommen: Dann stammen der geprüfte Uw-Wert, die DoP und die Fachunternehmererklärung aus derselben Quelle – ein Ansprechpartner für Nachweis und Gewährleistung. Gerade bei großen Aluminiumelementen, etwa mit Systemen von Cortizo, ist das wertvoll: Dank der großen Bautiefe dieser Systeme bleiben auch bodentiefe Flächen zuverlässig unter der 0,95-Schwelle, und der lückenlose Nachweis liegt gebündelt vor.
Nicht jedes Gebäude verträgt moderne Dreifachverglasung – etwa bei Denkmalschutz, historischer Optik oder filigranen Sprossen. Für solche Fälle gibt es Erleichterungen: Bei Baudenkmalen oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz gelten feste angepasste Anforderungswerte der Technischen Mindestanforderungen (TMA) – Uw ≤ 1,4 beim Fensterersatz, Uw ≤ 1,6 bei der Ertüchtigung vorhandener Fenster; beim reinen Scheibentausch verlangt das GEG Ug ≤ 1,1. Mit entsprechender Bescheinigung ist so auch dann eine Förderung möglich, wenn die 0,95 technisch nicht erreichbar ist. Lassen Sie das unbedingt vorab vom Energie-Effizienz-Experten prüfen.
Und Sie müssen nicht alles auf einmal tauschen: Eine schrittweise Sanierung ist möglich, Sie können pro Etappe erneut Förderung beantragen – jeweils mit rechtzeitigem Antrag vor Auftragsvergabe.
Wer bereits konkrete Fenster plant, lässt sich am einfachsten den Uw je Element schriftlich bestätigen, bevor Sie den Antrag stellen – dann steht der Nachweis, bevor die Frist läuft.
Stand: Juli 2026. Alle Förderhöhen, Grenzen und Fördersätze in diesem Beitrag sind Richtwerte nach aktuellem Stand (GEG seit 01.01.2024). Weil sich Sätze und Höchstgrenzen häufig ändern, prüfen Sie den tagesaktuellen Stand direkt bei der BAFA (bafa.de) bzw. im Gebäudeenergiegesetz, bevor Sie einen Antrag stellen.