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June 30, 2026

Fördermittel für die Haustür: Das gilt 2026

Neue Haustür geplant und die Frage im Kopf: Gibt es dafür überhaupt Geld vom Staat? Ja – aber nur, wenn Sie die Regeln kennen. Wer die Voraussetzungen der Haustür-Förderung 2026 nicht vollständig erfüllt, verliert schnell einen ordentlichen Zuschuss – oder kassiert am Ende eine glatte Absage. Der teuerste Fehler passiert dabei schon vor dem Kauf. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen klar, was 2026 gilt, welchen Ud-Wert Ihre Tür erreichen muss und wann sich der Aufwand wirklich lohnt.

Inhaltsverzeichnis

Wird eine neue Haustür überhaupt gefördert?

Ja. Viele Eigentümer glauben, Zuschüsse gäbe es nur für Fenster, Dämmung oder die Heizung – die Haustür fällt dabei oft durchs Raster. Tatsächlich ist der Austausch der Außentür eine anerkannte Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Zuständig ist die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), nicht die KfW. Wichtig: Es handelt sich um eine energetische Förderung. Ihre neue Tür muss also nachweislich besser dämmen als die alte – der Einbruchschutz ist ein eigenes Thema, dazu weiter unten.

Wie hoch ist der Zuschuss 2026 wirklich?

Hier kursieren viele Zahlen. Nüchtern eingeordnet gilt Stand 2026:

  • 15 % der förderfähigen Kosten sind der Grundfördersatz.

  • +5 Prozentpunkte gibt es nur, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist – dann sind es in Summe 20 %.

Mehr als 20 % sind für eine Haustür nicht möglich. Die oft zitierten „25 %“ oder der sogenannte Geschwindigkeitsbonus gehören zum Heizungstausch und gelten für Türen nicht. Auch die Zahl „12.000 Euro“ stimmt nur im theoretischen Idealfall: Mit individuellem Sanierungsfahrplan gilt der erhöhte Förderdeckel von 60.000 Euro förderfähigen Kosten pro Wohneinheit und Jahr und der volle Satz von 20 % – 20 % von 60.000 Euro ergeben 12.000 Euro. Ohne iSFP wären es 15 % von maximal 30.000 Euro, also 4.500 Euro. Für eine einzelne Tür ist beides illusorisch. Realistisch sind bei einer Tür für rund 3.000 Euro etwa 450 bis 600 Euro Zuschuss.

Haustür-Förderung 2026: die Voraussetzungen auf einen Blick

Damit die Förderung bewilligt wird, müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein. Diese fünf Punkte sind die harten K.-o.-Kriterien:

  • 1. U-Wert der Tür: Die neue Außentür muss einen Ud-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K) erreichen. Wird dieser Wert überschritten, wird der Antrag abgelehnt.

  • 2. Bestandsgebäude: Das Haus muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein. Neubauten sind über diesen Weg nicht förderfähig.

  • 3. Antrag vor Beauftragung: Der BAFA-Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn (Lieferung und Montage) gestellt werden. Seit 2024 muss dabei bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen – allerdings mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die an die Förderzusage geknüpft ist. Eine unbedingt bestellte oder bereits eingebaute Tür ist dagegen von der Förderung ausgeschlossen.

  • 4. Energieeffizienz-Experte (EEE): Ein in der Energieeffizienz-Expertenliste geführter Fachmann muss die technische Projektbeschreibung erstellen und die Umsetzung bestätigen. Das ist Pflicht.

  • 5. Einbau durch einen Fachbetrieb: Die Tür muss von einem Fachunternehmen montiert werden, das eine Fachunternehmererklärung ausstellt. Eigenmontage oder ein reiner Online-Kauf ohne Einbau sind nicht förderfähig.

Gerade Punkt 5 wird unterschätzt. Wer Lieferung und Montage aus einer Hand bekommt, erfüllt diese Bedingung ganz von selbst – der Handwerksnachweis liegt dann zweifelsfrei vor. Genau hier liegt die Stärke eines Anbieters mit eigener deutscher Montage: Die Fachunternehmererklärung und der Nachweis des Ud-Werts kommen aus einer Hand, sodass die Nachweiskette nicht reißt. Kaufen Sie die Tür dagegen irgendwo online und lassen sie separat einbauen, müssen Sie beide Belege selbst zusammentragen – und genau daran scheitern viele Anträge.

Der große U-Wert-Irrtum: 1,3 ist kein Gesetz

Hier werden ständig drei Werte verwechselt – räumen wir auf:

  • Ud ≤ 1,8 W/(m²K) ist die gesetzliche Mindestanforderung. Beim Austausch einer Außentür im Bestand legt das Gebäudeenergiegesetz (GEG, Anlage 7) diesen Ud-Wert als zulässigen Höchstwert fest. Er gilt für alle Außentüren der beheizten Hülle.

  • Ud ≤ 1,3 W/(m²K) ist die strengere Förderbedingung der BAFA. Nur wer diesen Wert erreicht, bekommt Geld. Er ist also kein Gesetz, sondern die Eintrittskarte für den Zuschuss.

  • Uw ≤ 0,95 W/(m²K) hat mit der Haustür nichts zu tun – das ist die Anforderung für Fenster. Für Türen gilt immer der Ud-Wert.

Alte Haustüren liegen oft bei Ud 3 bis 4 – energetisch eine Katastrophe. Moderne Eingangstüren aus thermisch getrennten Aluminium-Profilen oder gedämmten Kunststoffkonstruktionen erreichen dagegen Werte von 0,7 bis 1,0 und liegen damit sicher unter der 1,3-Grenze. Entscheidend ist, dass Sie den Wert für Ihre konkrete Tür auch belegen können: Verlassen Sie sich nie auf allgemeine Werbeaussagen, sondern auf den Ud-Wert aus der Leistungserklärung beziehungsweise dem Datenblatt der bestellten Konfiguration – und lassen Sie ihn vor der Auftragserteilung schriftlich bestätigen. Ein Fachbetrieb kann Ihnen den exakten Wert Ihrer gewählten Ausführung nennen, bevor Sie unterschreiben.

Brauche ich einen Energieberater – und lohnt sich das überhaupt?

Der EEE ist Pflicht, kostet Sie aber nicht die Welt: Fachplanung und Baubegleitung werden zu 50 % gefördert, gedeckelt auf 5.000 Euro beim Ein- oder Zweifamilienhaus. Trotzdem bleibt eine Einschränkung: Für eine einzelne Haustür frisst das Honorar einen guten Teil des ohnehin kleinen Zuschusses wieder auf.

Nüchtern gerechnet: 15 % von rund 3.000 Euro sind etwa 450 Euro. Zieht man das anteilige EEE-Honorar ab, bleibt wenig übrig. Der BAFA-Weg lohnt sich meist erst, wenn Sie die Förderung für die Tür gebündelt mit Fenstern oder einer Fassadensanierung beantragen – dann verteilt sich der Aufwand. Für die Tür allein ist der Steuerbonus (gleich unten) oft der klügere Weg.

Eine feste „Mindestinvestition“ von 2.000 Euro nennen manche Ratgeber – die allgemeine Bagatellgrenze der BEG liegt jedoch niedriger (rund 300 Euro förderfähige Kosten). Verlassen Sie sich vor dem Antrag auf das aktuelle BAFA-Merkblatt, da sich Details ändern können.

Die Alternative: Steuerbonus nach § 35c EStG

Wollen Sie den Aufwand mit Energieberater und Vorab-Antrag umgehen, gibt es einen zweiten Weg: den steuerlichen Bonus nach § 35c EStG. Er bringt 20 % der Kosten, verteilt über drei Jahre (7 % / 7 % / 6 %), bis maximal 40.000 Euro pro Objekt. Der Austausch von Außentüren ist ausdrücklich begünstigt. Der Charme: kein Antrag, kein EEE – es genügt eine Fachunternehmererklärung. Zwei Bedingungen müssen Sie dafür erfüllen: Sie nutzen die Immobilie selbst zu eigenen Wohnzwecken, und das Gebäude ist bei Durchführung älter als zehn Jahre.

Wichtig: BAFA-Zuschuss und §-35c-Bonus schließen sich für dieselbe Tür aus. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist nicht erlaubt – Sie müssen sich entscheiden.

KriteriumBAFA (BEG EM)Steuerbonus § 35c
Höhe15 % (+5 % mit iSFP)20 % über 3 Jahre
EnergieberaterPflichtnicht nötig
Antrag vorabzwingendentfällt
AuszahlungZuschussüber Steuererklärung

Und der Einbruchschutz? Ein eigenes Programm

Wärme und Sicherheit werden gern in einen Topf geworfen – zu Unrecht. Der frühere KfW-Zuschuss 455-E für Einbruchschutz ist eingestellt und kommt 2026 nicht zurück. Sicherheit fördert die KfW nur noch über den zinsgünstigen Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis 50.000 Euro pro Wohneinheit). Dafür muss die Tür RC2 nach DIN EN 1627 erfüllen.

Zur Einordnung: RC2 bedeutet mindestens drei Minuten Widerstand gegen einfaches Werkzeug wie Schraubendreher oder Zange – nicht „einbruchsicher“, aber der von der Polizei für Wohnhäuser empfohlene Mindeststandard. RC3 hält fünf Minuten stand, auch gegen die Brechstange. Bei Aluminiumtüren ist RC2 oft Serienstandard, bei Kunststoff fällt meist ein Aufpreis an.

Welche Türen erfüllen die Anforderungen – und was kosten sie?

Alle drei gängigen Materialien können den Ud-Wert von 1,3 erreichen, sofern die Tür entsprechend gedämmt ist. Zur groben Orientierung – dies sind Richtwerte 2026, keine Festpreise, jeweils für die Tür ohne Montage:

  • Kunststoff: ab rund 500 Euro, in guter Qualität etwa 1.300 bis 3.500 Euro.

  • Aluminium: etwa 2.000 bis 6.500 Euro, sehr formstabil, RC2 häufig serienmäßig.

  • Holz: rund 2.000 bis 6.000 Euro, warme Optik, pflegeintensiver.

Die fachgerechte (RAL-)Montage schlägt mit etwa 200 bis 300 Euro zu Buche, Demontage und Entsorgung der Alttür mit rund 100 bis 200 Euro. Als grober Komplettpreis inklusive Einbau sind rund 1.800 bis 7.500 Euro realistisch.

So läuft der Antrag ab – und wie lange es dauert

  • 1. Angebot einholen und einen gelisteten Energieeffizienz-Experten einbinden.

  • 2. Der EEE erstellt die technische Projektbeschreibung; der Antrag geht vor Auftragserteilung an die BAFA (ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung ist zulässig).

  • 3. Nach der Zusage beauftragen Sie den Fachbetrieb und lassen die Tür einbauen.

  • 4. Verwendungsnachweis mit Fachunternehmererklärung einreichen – danach folgt die Auszahlung.

Rechnen Sie mit mehreren Wochen bis Monaten: Die Zusage kommt vorab, das Geld aber erst nach Einbau und Nachweis. Planen Sie den zeitlichen Vorlauf von vornherein ein. Und zur häufigen Sorge, ob 2026 das Geld noch reicht: Der Gesamttopf der BEG sinkt zwar, die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sind bislang stabil – ein Grund zur Panik ist das nicht, ein Grund für sorgfältige Planung schon.

Der sicherste Weg zur Förderung führt am Ende über eine Tür, deren Ud-Wert schwarz auf weiß in der Leistungserklärung steht, und über einen Betrieb, der die Fachunternehmererklärung ohne Umwege mitliefert. Dann scheitert der Zuschuss nicht an einem fehlenden Papier.


Alle Angaben sind Richtwerte und geben den Stand 2026 wieder. Fördersätze und Bedingungen können sich ändern – maßgeblich sind das aktuelle BAFA-Merkblatt sowie die Beratung durch Ihren Energieeffizienz-Experten und Steuerberater.

Aktueller Hinweis (Stand: Juli 2026): Zum 21. Juli 2026 treten reformierte BEG-Förderbedingungen in Kraft. Ab diesem Tag nehmen BAFA und KfW Anträge ausschließlich nach den neuen Regeln an; für bereits bewilligte oder mit gültiger Bestätigung vor dem 21.07.2026 gestellte Anträge gilt Vertrauensschutz. Die Förderung von Fenstern, Außentüren und außenliegendem Sonnenschutz bleibt grundsätzlich erhalten, die konkreten neuen Konditionen für die Gebäudehülle werden von der BAFA noch veröffentlicht. Prüfen Sie deshalb vor der Antragstellung immer den tagesaktuellen Stand auf bafa.de.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen muss meine Haustür für die Förderung 2026 erfüllen?

Für die BAFA-Förderung 2026 müssen fünf Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein: Die Tür erreicht einen Ud-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K), das Gebäude ist mindestens fünf Jahre alt, der Antrag wird vor der Beauftragung gestellt, ein gelisteter Energieeffizienz-Experte begleitet die Maßnahme, und der Einbau erfolgt durch einen Fachbetrieb mit Fachunternehmererklärung. Fehlt nur ein Punkt, wird der Antrag in der Regel abgelehnt.

Für die BAFA-Förderung muss Ihre neue Außentür einen Ud-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K) erreichen – wird er überschritten, wird der Antrag abgelehnt. Nicht verwechseln: Die gesetzliche Mindestanforderung nach GEG (Anlage 7) liegt beim Türtausch bei Ud ≤ 1,8, und der oft genannte Uw ≤ 0,95 gilt für Fenster, nicht für Türen. Moderne gedämmte Haustüren erreichen Werte von etwa 0,7 bis 1,0 und liegen damit sicher unter der Fördergrenze. Lassen Sie sich den Wert vor dem Kauf aus der Leistungserklärung bestätigen.

Für eine einzelne Tür lohnt der BAFA-Weg oft kaum, weil das Pflicht-Honorar des Energieberaters einen Großteil der rund 450 bis 600 Euro Zuschuss wieder aufzehrt. Sinnvoll wird er meist erst, wenn Sie die Tür mit Fenstern oder einer Fassadensanierung bündeln. Als Alternative bietet sich der Steuerbonus nach § 35c EStG an: 20 % über drei Jahre, ohne Antrag und ohne Energieberater, sofern Sie die Immobilie selbst bewohnen und sie älter als zehn Jahre ist. Beides zusammen für dieselbe Tür ist allerdings nicht erlaubt.

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