+49 17674471464

+49 17674471464

Anrufen

Angebot anfragen

January 18, 2026

Schwellen raus im Alter: Pflegekassen-Zuschuss und KfW für Türen und Terrassentür

Fünf Zentimeter Anschlag an der Terrassentür sind für die meisten Menschen unsichtbar – mit Rollator oder Rollstuhl sind sie eine Wand. Die gute Nachricht: Für genau diesen Umbau gibt es Geld, aber nicht aus dem Topf, an den die meisten zuerst denken. Barrierefreiheit läuft in Deutschland über einen völlig anderen Förderweg als Energieeffizienz: Es zählt der Pflegegrad, nicht der U-Wert. Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme sind über die Pflegekasse möglich, und beide Wege lassen sich in einem Projekt kombinieren – vorausgesetzt, die Rechnungen sind sauber getrennt und die Reihenfolge stimmt. Dieser Beitrag zeigt, welcher Antrag wann gestellt werden muss, was eine Nullschwelle technisch wirklich verlangt und wo die teuren Fehler lauern.

Inhaltsverzeichnis

Stand der Förderhinweise: 17. Juli 2026. Angaben zu den Änderungen ab 21. Juli 2026 beruhen auf den bis zu diesem Stichtag veröffentlichten offiziellen Eckpunkten und Übergangshinweisen. Für den Antrag sind ausschließlich die dann geltende Richtlinie und die aktuellen Merkblätter von BAFA beziehungsweise KfW verbindlich.

Entscheidend ist: zwei Fördertöpfe, zwei völlig verschiedene Logiken

Wenn Sie eine Türschwelle im Bestand loswerden wollen, läuft die Förderung nicht über den U-Wert, sondern über den Pflegegrad. Die Pflegekasse bezuschusst nach § 40 Abs. 4 SGB XI sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme – Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) und dass der Umbau die Pflege erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht. Ob das Bauteil energetisch gut oder schlecht ist, spielt für diesen Topf keine Rolle.

Die Energieförderung fragt umgekehrt nicht nach dem Pflegegrad, sondern nach Uw-Werten. Beide Wege lassen sich in einem Projekt kombinieren – aber nur, wenn dieselbe Kostenposition nicht zweimal gefördert wird. Der entscheidende Hebel ist deshalb banal und wird ständig unterschätzt: eine saubere Trennung von Angebot und Rechnung. Stand: 17. Juli 2026.

Was die Pflegekasse konkret zahlt – und was nicht

Der Zuschuss ist kein Energieprogramm und kein Modernisierungsbonus. Er ist an einen Zweck gebunden: Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder die selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen. Eine Terrassentür mit 5 cm Anschlag, die mit Rollator oder Rollstuhl nicht überwindbar ist, fällt genau in diese Logik.

  • Höhe: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (Wert seit dem 1. Januar 2025; zuvor 4.000 Euro, angehoben um 4,5 % im Rahmen der Leistungsdynamisierung).
  • Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad 1–5, Wohnung wird selbst bewohnt.
  • Mehrere Berechtigte im Haushalt: Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einer gemeinsamen Wohnung, gilt der Betrag je Pflegebedürftigem. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist dabei auf 16.720 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger aufgeteilt (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
  • Kein einkommensabhängiger Eigenanteil: § 40 Abs. 4 SGB XI sieht für diesen Zuschuss keine Beteiligung nach dem Einkommen vor – er wird einkommensunabhängig gewährt. Was über 4.180 Euro je Maßnahme hinausgeht, tragen Sie allerdings selbst. Nicht zu verwechseln mit der Zuzahlung, die bei Pflegehilfsmitteln vorgesehen ist – das ist eine andere Leistung.
  • „Je Maßnahme“ heißt nicht „einmal im Leben“: Ändert sich die Pflegesituation so, dass erneute Maßnahmen nötig werden, kann ein weiterer Zuschuss bewilligt werden.

Nicht gefördert wird über diesen Topf, was rein energetisch oder gestalterisch motiviert ist. Wenn Sie die alte Terrassentür ohnehin gegen ein modernes Element tauschen und der Schwellenabbau nur ein Nebeneffekt wäre, wird die Kasse genau hinsehen. Deshalb ist die Begründung im Antrag kein Formalismus, sondern der eigentliche Kern.

Die Reihenfolge entscheidet: erst Antrag, dann Auftrag

Der häufigste und teuerste Fehler: Die Tür ist bestellt und montiert, dann wird der Antrag gestellt. Reichen Sie den Antrag vor der Umsetzung ein und warten Sie den Bescheid ab. Praktikabler Ablauf:

  • Pflegegrad liegt vor (oder ist beantragt – ohne Pflegegrad kein Zuschuss).
  • Kostenvoranschlag einholen, in dem die Schwellenreduzierung als eigene Position erkennbar ist.
  • Antrag bei der Pflegekasse mit kurzer, konkreter Begründung: Was ist heute nicht möglich, was wird danach möglich? Fotos der Schwelle mit Zollstock helfen mehr als jede Formulierung.
  • Bescheid abwarten.
  • Vertrag verbindlich machen bzw. Ausführung starten, Rechnung einreichen.

Wenn der Terminplan drängt, ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage der übliche Weg – Sie sichern sich Preis und Termin, ohne die Förderfähigkeit zu verbrennen. Diese Konstruktion ist bei der Energieförderung sogar ausdrücklich vorgeschrieben; bei der Pflegekasse ist sie schlicht vernünftig. Klären Sie die genaue Handhabung immer direkt mit Ihrer Kasse: Die Auslegung ist nicht bei allen identisch.

Wie hoch darf die Schwelle bleiben? Barrierefrei ist nicht gleich schwellenlos

Der oft zitierte Wert von 2 cm stammt aus DIN 18040-2 (barrierefreies Bauen, Wohnungen). Die Norm formuliert dabei schärfer, als es meist wiedergegeben wird: Untere Türanschläge und Schwellen sind nicht zulässig; nur wenn sie technisch unabdingbar sind, dürfen sie maximal 2 cm hoch sein – und müssen dann leicht überrollbar sowie stolperfrei ausgeführt werden, also angeschrägt oder gerundet. „Technisch unabdingbar“ wird eng ausgelegt: Die Ausnahme greift erst, wenn alle planerischen, technischen und produktseitigen Möglichkeiten ausgeschöpft sind – „war nicht eingeplant“ ist kein Grund. Wichtig zur Einordnung: DIN 18040-2 ist eine technische Norm und gilt nicht automatisch als Gesetz. Rechtlich verbindlich wird sie erst durch bauaufsichtliche Einführung des jeweiligen Bundeslandes über die Technischen Baubestimmungen – im privaten Bestandsumbau ist sie damit meist Maßstab der Technik, nicht Pflicht.

Für die Pflegekasse zählt ohnehin die Wirkung, nicht die Normkonformität. Und in der Praxis ist der Unterschied zwischen 2 cm und 0 cm größer, als er klingt: 2 cm sind mit Rollator meist noch machbar, mit einem Aktivrollstuhl im Alltag oft nicht. Klären Sie also vorab, welches Hilfsmittel dauerhaft genutzt wird – davon hängt ab, ob eine flache Anschlagschwelle reicht oder eine echte Nullschwellen-Lösung nötig ist.

Technik: Was eine Nullschwelle wirklich verlangt

Eine schwellenfreie Terrassentür ist kein Katalogartikel, den man einfach ankreuzt. Sie ist ein Bauteil, das zwei gegenläufige Anforderungen erfüllen soll: freie Überfahrbarkeit und Dichtheit gegen Schlagregen. Technisch ist das ein Zielkonflikt, und er wird nicht im Fenster gelöst, sondern im Anschluss:

  • Entwässerung davor: Rinne mit Rost, ausreichend dimensioniert und an eine funktionierende Ableitung angeschlossen. Eine Rinne, die im Starkregen überläuft, macht die Nullschwelle zur Wasserführung ins Haus.
  • Gefälle: Der Belag außen muss vom Element wegführen.
  • Konstruktive Entlastung: Vordach, Balkon darüber oder Loggia reduzieren die Beanspruchung erheblich. Eine frei bewitterte Südwest-Fassade ohne jeden Überstand ist der schwierigste Fall.
  • Abdichtung im Bodenanschluss: der eigentliche Knackpunkt – Anschluss an die Bauwerksabdichtung, definierte Aufkantungen bzw. bewusst geplante Kompensation, wenn die Regelaufkantung unterschritten wird.
  • Schlagregendichtheit: Rechnen Sie damit, dass die deklarierte Klasse bei bodengleicher Ausbildung niedriger ausfällt als bei einer Standardschwelle. Das ist kein Mangel, sondern die Physik der Lösung – es muss nur vorher besprochen und dokumentiert sein.

Der Anschluss selbst wird nach dem „Leitfaden zur Montage von Fenstern und Haustüren“ von ift Rosenheim und RAL-Gütegemeinschaft ausgeführt. Umgangssprachlich heißt das „RAL-Montage“ – eine Norm dieses Namens gibt es nicht. Es handelt sich um einen Leitfaden, der die anerkannten Regeln der Technik abbildet und ausdrücklich eine Planung des Anschlusses verlangt. Genau diese Planung ist bei der Nullschwelle der Unterschied zwischen „hält 20 Jahre“ und „nasser Estrich im dritten Herbst“.

KfW: Der Zuschuss ist wieder offen – aber ohne Rechtsanspruch

Neben der Pflegekasse gibt es den Weg über die KfW-Programme zur Barrierereduzierung. Der Investitionszuschuss „Barrierereduzierung“ (455-B) war in der Vergangenheit mehrfach ausgesetzt, sobald die Haushaltsmittel erschöpft waren; seit dem 8. April 2026 nimmt die KfW wieder Anträge an. Die Eckwerte: 10 % der förderfähigen Investitionskosten bei Einzelmaßnahmen (maximal 25.000 Euro je Wohneinheit, also bis zu 2.500 Euro Zuschuss) und 12,5 % beim „Standard Altersgerechtes Haus“ (maximal 50.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 6.250 Euro). Entscheidend ist die Einschränkung, die die KfW selbst formuliert: Die Zuschussförderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel, einen Rechtsanspruch gibt es nicht – und der Antrag muss vor Vorhabenbeginn im Zuschussportal gestellt werden. Prüfen Sie den Status deshalb am Tag Ihrer Entscheidung auf der offiziellen KfW-Seite. Dass ein Topf auch dauerhaft zugehen kann, zeigt der Einbruchschutz-Zuschuss: Er wird nicht mehr angeboten, Einbruchschutz fördert die KfW nur noch über den Kredit.

Verlässlicher – wenn auch ebenfalls unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel – ist der zinsgünstige Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159): bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, und anders als der Zuschuss wurde er in der Vergangenheit nicht ausgesetzt. Der Antrag läuft vor Vorhabenbeginn über die Hausbank. Eine Garantie auf Mittel ist auch das nicht, aber die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Zeitplan an einem leeren Topf scheitert, ist deutlich geringer. Und Achtung bei der Kombination: Ein zinsverbilligtes Förderdarlehen oder ein steuerfreier Zuschuss schließt für dieselben Kosten den Handwerkerbonus nach § 35a EStG aus – so ausdrücklich § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG. Auch hier gilt: pro Euro nur ein Topf.

Die Energie-Schiene parallel – aber sauber getrennt

Tauschen Sie im gleichen Zug Fenster oder weitere Türen, kommt die energetische Förderung ins Spiel. Zwei Wege, die sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig ausschließen:

  • BEG-Einzelmaßnahme (BAFA): Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Zwingend: Der Antrag geht vor dem Vorhaben raus, und zum Zeitpunkt der Antragstellung muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage vorliegen, inklusive voraussichtlichem Umsetzungsdatum. Wichtiger Termin: Nach den am 17. Juli 2026 vorliegenden offiziellen Übergangshinweisen sollen für Anträge ab dem 21. Juli 2026 neue BEG-Bedingungen gelten – ab diesem Tag nehmen KfW und BAFA Anträge ausschließlich nach den neuen Regeln an. Seit dem 9. Juli 2026 lassen sich allerdings keine neuen Bestätigungen zum Antrag (gBzA, KfW) bzw. Technischen Projektbeschreibungen (TPB, BAFA) mehr erstellen. Nach alten Bedingungen kann deshalb nur noch beantragen, wer seine gBzA bzw. TPB bereits vor dem 9. Juli 2026 erhalten hat – letzter möglicher Termin ist der 20. Juli 2026, bei der KfW bis 20:00 Uhr, beim BAFA bis 23:59 Uhr. Wer heute erst startet, plant von vornherein nach den neuen Regeln. Zur Gültigkeit: Eine nicht genutzte BAFA-TPB verliert ihre Gültigkeit, eine KfW-gBzA bleibt sechs Monate gültig.
  • Steuerbonus § 35c EStG: für selbstgenutzte Objekte, die bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre sind (maßgebend ist der Beginn der Herstellung) – verteilt über drei Jahre. Nicht kombinierbar mit BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme. Achten Sie auf das Wort „älter“: Ein exakt zehn Jahre altes Gebäude erfüllt die Voraussetzung noch nicht.

Und hier wird es für unser Thema interessant: Der Standardwert der ESanMV liegt bei Uw ≤ 0,95 W/(m²K) für Fenster und Balkon- bzw. Terrassentüren. Anlage 4 der ESanMV kennt aber Ausnahmen mit Umax 1,1 W/(m²K) – unter anderem für barrierearme oder einbruchhemmende Elemente (RC 2 nach DIN EN 1627) sowie für bestimmte Sonderverglasungen. Eine barrierearme Terrassentür, die den Standardwert knapp reißt, ist damit nicht automatisch raus. Prüfen Sie die konkrete Zuordnung vor Auftragserteilung; die technischen Mindestanforderungen der BEG sind separat zu lesen.

Nebenbei: RC 2 gilt immer für das komplette geprüfte Element aus Rahmen, Flügel, Verglasung, Beschlag und Schloss – und nur bei montagegerechtem Einbau. Eine einzelne Scheibe der Klasse P4A nach EN 356 macht daraus kein RC-2-Element; das sind zwei verschiedene Normen für zwei verschiedene Gegenstände.

Rechnungen trennen: das eigentliche Handwerk im Papier

Wenn Pflegekasse und Energieförderung im selben Projekt laufen, entscheidet die Kostenaufstellung. Lassen Sie die Positionen von Anfang an getrennt ausweisen – nachträgliches Aufsplitten einer Pauschalrechnung ist mühsam und wirkt gegenüber jeder Prüfstelle unglücklich.

KriteriumPflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)BEG-Einzelmaßnahme (BAFA)Steuerbonus § 35c EStG
AnknüpfungspunktPflegegrad 1–5Uw-Wert / technische MindestanforderungUw-Wert nach ESanMV
Förderhöhebis 4.180 € je Maßnahmeprozentualer Zuschuss, Mindestvolumen 300 € bruttoSteuerermäßigung über 3 Jahre
Antrag vor Auftrag?ja, Bescheid abwartenja, mit bedingtem Vertragnein, mit der Steuererklärung
Objektselbst bewohnte WohnungBestandsgebäudeselbstgenutzt, älter als 10 Jahre
Kombinationmit Energieförderung möglich, wenn Positionen getrenntnicht mit § 35c für dieselbe Maßnahmenicht mit BEG für dieselbe Maßnahme

Praktisch heißt das: Position 1 „Terrassentür, Element inkl. Verglasung“ – das ist die energetische Seite. Position 2 „Schwellenreduzierung: bodengleiche Ausbildung, Entwässerungsrinne, Anpassung Bodenanschluss, Anpassung Außenbelag“ – das ist die Pflegeseite. Zwei Positionen, zwei Prüfstellen, kein doppelt geförderter Euro. Für § 35c EStG lassen Sie sich zusätzlich die Fachunternehmerbescheinigung vom ausführenden Betrieb ausstellen.

Wo DBFenster in diesem Ablauf steht

Wir liefern und montieren die Elemente, koordinieren die Gewerke am Bodenanschluss und stellen die Unterlagen so bereit, dass Ihre Pflegekasse und die Förderstellen etwas damit anfangen können: getrennte Positionen im Angebot, Datenblätter und Leistungserklärung zum Element, dokumentierter Anschluss. Ein Preisvorteil muss anhand des konkreten Angebots, der nachgewiesenen Konfiguration und des Leistungsumfangs belegt werden – bezogen über einen Anbieter, in Deutschland fachgerecht montiert. Einen Überblick über die Leistungen rund um Türen und Terrassentüren finden Sie in unserem Angebot für Fenster, Türen und Tore.

Was wir bewusst nicht tun: den Förderantrag für Sie ausfüllen oder Ihnen sagen, was Ihre Kasse im Einzelfall bewilligt. Das entscheidet die Pflegekasse, und die Auslegung ist regional unterschiedlich. Was wir liefern können, ist die technische Grundlage dafür – Maße, Fotos, Positionen, Termine. Wenn Sie eine konkrete Situation vor Ort haben, schicken Sie uns am besten ein Foto der Schwelle mit Maßband und die Angabe, welches Hilfsmittel genutzt wird; über das Kontaktformular ist das in fünf Minuten erledigt.

Häufige Fehler, die Geld kosten

  • Auftrag vor Bescheid. Der Klassiker. Ohne Bedingung im Vertrag ist die Förderung meist verloren.
  • Pauschalrechnung. „Terrassentür inkl. Einbau, 1 Stk.“ – damit kann keine Prüfstelle sauber zuordnen.
  • Nullschwelle ohne Entwässerungskonzept. Die eingesparte Rinne kostet später ein Vielfaches.
  • Auf den KfW-Zuschuss bauen. Er steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Am Entscheidungstag prüfen.
  • Die BEG-Umstellung falsch einschätzen. Nach alten Bedingungen kann nur noch beantragen, wer seine Bestätigung zum Antrag (KfW) bzw. Technische Projektbeschreibung (BAFA) schon vor dem 9. Juli 2026 in der Hand hatte – und zwar bis zum 20. Juli 2026, KfW 20:00 Uhr, BAFA 23:59 Uhr. Wer jetzt erst einsteigt, rechnet von vornherein mit den neuen Regeln ab dem 21. Juli 2026, statt auf ein Fenster zu hoffen, das bereits zu ist.

Die Angaben zu Förderprogrammen geben den Stand vom 17. Juli 2026 wieder und ersetzen keine individuelle Beratung. Verbindlich sind ausschließlich die Bescheide und Merkblätter der jeweiligen Pflegekasse, der KfW bzw. des BAFA sowie im Steuerrecht die Auskunft Ihres Steuerberaters.

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich den Zuschuss der Pflegekasse schon bei Pflegegrad 1?
Ja. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI setzt einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 voraus – Pflegegrad 1 genügt. Entscheidend ist nicht die Höhe des Pflegegrads, sondern die Begründung: Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder die selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Der Zuschuss wird einkommensunabhängig gewährt; ohne anerkannten Pflegegrad gibt es aus diesem Topf dagegen kein Geld.
Ja, stellen Sie den Antrag vor der Umsetzung und warten Sie den Bescheid ab – nachträgliche Anträge nach fertig montierter Tür sind ein häufiger Ablehnungsgrund. Wenn Preis und Termin gesichert werden müssen, ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag unter aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage der übliche Weg. Bei der BEG-Förderung des BAFA ist ein solcher bedingter Vertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung sogar zwingend vorgeschrieben, und auch der KfW-Zuschuss zur Barrierereduzierung setzt einen Antrag vor Vorhabenbeginn voraus. Die genaue Handhabung klären Sie am besten direkt mit Ihrer Pflegekasse, da die Auslegung regional abweicht.
Grundsätzlich ja, denn beide Töpfe knüpfen an unterschiedliche Voraussetzungen an: Pflegegrad auf der einen Seite, Uw-Wert auf der anderen. Die Bedingung ist, dass derselbe Euro nicht zweimal gefördert wird – lassen Sie deshalb die Schwellenreduzierung und das Element von Anfang an als getrennte Positionen ausweisen. Untereinander schließen sich BEG-Förderung und der Steuerbonus nach § 35c EStG für dieselbe Maßnahme aus, und ein zinsverbilligtes Förderdarlehen sperrt für dieselben Kosten den Handwerkerbonus nach § 35a EStG (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG).

Kostenloses Angebot