Barrierefreiheit heißt nicht nur „rollstuhlgerecht“. Gemeint ist eine Eingangssituation, die Sie in jeder Lebensphase ohne fremde Hilfe nutzen können: mit Gehhilfe, Kinderwagen, schwerem Einkauf oder eben im Rollstuhl. Für den privaten Wohnungsbau ist dabei die DIN 18040-2 die maßgebliche Norm. Sie unterscheidet zwischen der Stufe „barrierefrei“ und der strengeren Stufe „barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“, die im Normtext mit dem Zusatz „R“ gekennzeichnet ist.
Wichtig zu wissen: Diese Norm ist in den meisten Bundesländern nicht automatisch für jedes Eigenheim verpflichtend. Bindend wird sie erst über die jeweilige Landesbauordnung oder über einen Förderantrag, der ihre Einhaltung voraussetzt. Als Planungsgrundlage bleibt sie trotzdem der anerkannte Maßstab, an dem sich Architekten und Fensterbauer orientieren.
Die zentrale Frage vieler Bauherren lautet: Darf die Eingangstür komplett schwellenlos sein? Die Antwort der Norm ist eindeutig und praxisnah zugleich. Untere Türanschläge und Schwellen sind grundsätzlich nicht zulässig. Nur wenn sie technisch unbedingt erforderlich sind, dürfen sie eine Höhe von maximal 2 cm nicht überschreiten. Diese 2 cm sind also kein Zielwert, sondern eine Obergrenze für den Ausnahmefall. Das Ideal bleibt die echte Nullschwelle.
Die Schwelle allein macht eine Tür aber noch nicht barrierefrei. Die Norm nennt mehrere Maße, die zusammenspielen müssen. Die folgenden Werte sind Orientierungswerte aus der DIN 18040-2 für den barrierefreien, rollstuhlgerechten Hauseingang und ersetzen keine individuelle Planung:
| Kriterium | Richtwert nach DIN 18040-2 |
| Schwellenhöhe | möglichst 0 cm, im technischen Ausnahmefall max. 2 cm |
| Lichte Durchgangsbreite | mind. 90 cm (rollstuhlgerechter Hauseingang) |
| Bewegungsfläche vor der Tür | mind. 150 x 150 cm (rollstuhlgerecht) |
| Griff- und Bedienhöhe | ca. 85 cm über dem fertigen Boden |
| Seitlicher Abstand zum Griff | mind. 50 cm auf der Schließseite |
Wer neue Eingangstüren plant, sollte diese Werte von Anfang an mit dem Rohbau abstimmen. Denn eine echte Nullschwelle entsteht nicht an der Tür allein, sondern im Zusammenspiel von Bodenaufbau, Entwässerung und Türprofil.
Der häufigste Einwand gegen schwellenlose Türen ist berechtigt: Ohne aufkantende Schwelle fehlt scheinbar die Barriere gegen Schlagregen. Genau hier trennt sich saubere Planung von Pfusch. Damit Ihre Tür dauerhaft dicht bleibt, arbeiten gute Ausführungen mit einer Kombination mehrerer Maßnahmen.
Bodengleiche Entwässerungsrinne: Direkt vor der Tür fängt eine Rinne mit Abdeckrost anfallendes Wasser ab, bevor es die Schwelle erreicht.
Gefälle im Außenbereich: Ein leichtes Gefälle vom Haus weg (in der Regel rund 1,5 bis 2 Prozent) leitet Wasser zuverlässig ab.
Magnetdichtungen und thermisch getrennte Bodenschwellen: Spezielle Nullschwellen-Profile schließen die Tür beim Zufallen magnetisch ab und verhindern gleichzeitig Kältebrücken.
Überdachung: Ein Vordach reduziert die Regenlast auf der Tür erheblich und ist bei schwellenlosen Eingängen dringend zu empfehlen.
Diese Punkte zeigen: Eine schwellenlose Haustür ist kein Kompromiss bei der Dichtheit, wenn Planung und Einbau stimmen. Entscheidend ist, dass Türhersteller und Montagebetrieb den Anschluss an den Baukörper gemeinsam durchdenken.
Eine Nullschwelle nützt wenig, wenn davor kein Platz zum Rangieren bleibt. Die Norm fordert vor rollstuhlgerechten Drehflügeltüren eine Bewegungsfläche von mindestens 150 x 150 cm, und zwar auf beiden Seiten. Bei einer nach außen öffnenden Haustür muss der aufschlagende Flügel dabei mitgedacht werden. Auch ein ausreichender Abstand von mindestens 50 cm neben dem Griff auf der Schließseite gehört dazu, damit sich die Tür aus dem Sitzen bedienen lässt.
Für die Bedienung selbst empfehlen sich ergonomische Griffe in etwa 85 cm Höhe, ein leichtgängiger Schließmechanismus und, wo möglich, ein motorischer Türantrieb oder eine schlüssellose Öffnung. Diese Details entscheiden im Alltag oft mehr über den Komfort als die reine Norm-Konformität. Das gleiche Prinzip der Schwellenfreiheit gilt übrigens auch am Übergang zum Garten: Eine barrierefreie Terrassentür folgt technisch derselben Logik aus Nullschwelle, Entwässerung und breitem Durchgang.
Barrierefreiheit ist nur eine von mehreren Anforderungen an eine gute Haustür. Parallel gelten die üblichen bauphysikalischen Themen weiter. Für Wärmeschutz und Energieeffizienz ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) maßgeblich; die technischen Eigenschaften der Tür werden über die Produktnorm EN 14351-1 nachgewiesen. Für den Einbruchschutz orientieren Sie sich an den Widerstandsklassen RC nach DIN EN 1627, wobei RC 2 für Wohnhäuser ein sinnvoller Richtwert ist.
Beim Rahmenmaterial haben Sie die Wahl: Aluminiumprofile sind schlank, stabil und gut für breite, schwere Elemente geeignet; Kunststoff punktet beim Preis-Leistungs-Verhältnis. Wer ohnehin neu plant, sollte Barrierefreiheit, Dämmwert und Sicherheit als ein gemeinsames Paket denken statt nacheinander. Anbieter, die Lieferung und eigene Montage aus einer Hand übernehmen, können den heiklen Schwellen- und Wandanschluss besser aufeinander abstimmen, als wenn Lieferung und Einbau bei getrennten Firmen liegen.
Für den barrierereduzierenden Umbau gibt es Förderprogramme, allerdings ändern sich Verfügbarkeit und Konditionen regelmäßig. Der Abbau von Schwellen und der Einbau breiterer Türen fallen grundsätzlich unter das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“. Ob aktuell ein Zuschuss oder nur ein Kredit angeboten wird, sollten Sie tagesaktuell bei der KfW prüfen, da die Zuschusstöpfe in der Vergangenheit zeitweise ausgesetzt und mit begrenztem Budget wieder aufgelegt wurden.
Verbessert eine neue, gut gedämmte Haustür zusätzlich die Energieeffizienz Ihres Hauses, kann eine Förderung über die BEG beziehungsweise das BAFA infrage kommen. Wichtig: Anträge müssen in der Regel vor Auftragsvergabe gestellt werden. Sehen Sie die hier genannten Programme als Orientierung und lassen Sie sich vor der Entscheidung individuell beraten. So verbinden Sie eine haustür ohne schwelle barrierefrei nach DIN 18040 im besten Fall mit einem spürbaren Zuschuss.
Alle Maße und Preisangaben verstehen sich als Richtwerte. Verbindlich sind die jeweils gültige Landesbauordnung, die aktuellen Fassungen der genannten Normen sowie die konkrete Objektplanung.