Stand der Förderhinweise: 17. Juli 2026. Angaben zu den Änderungen ab 21. Juli 2026 beruhen auf den bis zu diesem Stichtag veröffentlichten offiziellen Eckpunkten und Übergangshinweisen. Für den Antrag sind ausschließlich die dann geltende Richtlinie und die aktuellen Merkblätter von BAFA beziehungsweise KfW verbindlich.
Die Einordnung vorweg: ESG (Einscheiben-Sicherheitsglas) zerfällt beim Bruch in stumpfe Krümel und hat danach praktisch keine Resttragfähigkeit – die Öffnung ist offen. VSG (Verbund-Sicherheitsglas) besteht aus mindestens zwei Scheiben, die durch eine zähelastische Folie verbunden sind: Die Bruchstücke bleiben an der Folie haften, die Scheibe bleibt als Ganzes im Rahmen stehen. Ob ESG, VSG, TVG oder eine Kombination erforderlich ist, folgt aus Einbaulage, Nutzung, Lagerung, Absturz- beziehungsweise Überkopfsituation und dem konkreten Nachweis nach der bauaufsichtlich maßgeblichen Fassung der DIN 18008. Eine allgemeine Zuordnung „Verletzung = ESG, Resttragfähigkeit = VSG“ ist nur eine Orientierung.
Beide Gläser heißen „Sicherheitsglas“, erreichen die Sicherheit aber auf entgegengesetzten Wegen.
ESG ist thermisch vorgespanntes Glas. Die Scheibe wird auf über 600 °C erhitzt und schlagartig mit Luft abgekühlt. Dabei entstehen Druckspannungen in den Oberflächen und Zugspannungen im Kern. Das macht die Scheibe deutlich biege- und schlagfester als Floatglas und gegenüber Temperaturwechseln belastbarer als Floatglas, jedoch nicht unempfindlich. Der Preis dafür: Wird die Vorspannung an irgendeiner Stelle verletzt, entlädt sich die gespeicherte Energie schlagartig und die gesamte Scheibe zerfällt in tausende kleine, stumpfkantige Krümel. Das schützt vor Schnittverletzungen – aber die Fläche ist danach frei.
VSG arbeitet umgekehrt. Zwei (oder mehr) Scheiben werden mit einer reißfesten Zwischenfolie – meist PVB (Polyvinylbutyral) – unter Wärme und Druck verbunden. Bricht das Glas, hält die Folie die Bruchstücke fest. Die Scheibe bleibt als Fläche erhalten, verformt sich, hält aber weiter Last ab. Genau diese Resttragfähigkeit ist der Grund, warum VSG dort vorgeschrieben wird, wo ein Versagen der Scheibe zu einem Absturz oder zu herabfallendem Glas führen würde.
Dazwischen steht TVG (teilvorgespanntes Glas): geringere Vorspannung als ESG, dafür ein grobscholliges Bruchbild. Allein ist TVG kein Sicherheitsglas im Sinne der Bauregeln, im Verbund als „VSG aus TVG“ ist es aber ein häufig eingesetzter Aufbau, weil die großen Bruchstücke zusammen mit der Folie besonders viel Resttragfähigkeit liefern.
Die DIN 18008 „Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln“ ist keine Produktnorm für Glas, sondern eine Bemessungsnorm für den Einbau. Sie beantwortet die Frage: Welche Lasten muss eine Verglasung in einer bestimmten Einbausituation aufnehmen, und welcher Glasaufbau ist dafür nachzuweisen? Die Reihe ist in Teile gegliedert, unter anderem:
Für Fenster sind Teil 2 und Teil 4 die entscheidenden Dokumente. Wichtig für die Einordnung: Eine DIN ist zunächst eine private technische Regel. Rechtlich verbindlich wird sie erst durch die bauaufsichtliche Einführung über die Technischen Baubestimmungen des jeweiligen Bundeslandes. Die aktuelle Ausgabe DIN 18008-4:2024-12 ersetzt normativ die Fassung von 2013-07, ist aber bauaufsichtlich (noch) nicht offiziell eingeführt (Stand: 17. Juli 2026). Was in Ihrem Bauvorhaben gilt, entscheidet deshalb die Liste der Technischen Baubestimmungen Ihres Bundeslandes – bei Zweifeln lassen Sie das vom Planer oder von einem Fachbetrieb für Glasbau prüfen.
| Eigenschaft | ESG | VSG |
|---|---|---|
| Aufbau | eine thermisch vorgespannte Scheibe | zwei oder mehr Scheiben, verbunden durch PVB-Folie |
| Bruchbild | tausende stumpfe Krümel, Scheibe fällt aus | Risse, Bruchstücke haften an der Folie |
| Resttragfähigkeit nach Bruch | praktisch keine | vorhanden – das ist der eigentliche Zweck |
| Biege- und Stoßfestigkeit im intakten Zustand | hoch | je nach Aufbau geringer als ESG |
| Absturzsicherung (DIN 18008-4) | in der Regel nicht ausreichend | Standardlösung raumseitig |
| Überkopf | nur in eng begrenzten Sonderfällen | für die untere Scheibe der Regelfall |
| Schallschutz | kein besonderer Vorteil | mit Akustikfolie bei höheren Klassen deutlich wirksamer |
| UV-Schutz | gering | Folie hält einen großen Teil der UV-Strahlung zurück |
| Nachträgliche Bearbeitung | unmöglich – Zuschnitt und Bohrungen nur vor dem Vorspannen | Zuschnitt technisch möglich, im Fensterbau aber unüblich |
| Gewicht | wie Floatglas gleicher Dicke | höher – wirkt sich auf Beschlag und Flügelgröße aus |
Die Tabelle zeigt: „Besser“ gibt es nicht. ESG ist das robustere Glas im Alltag, VSG das verlässlichere Glas im Versagensfall. Deshalb kombiniert der Fensterbau beides regelmäßig in einer Isolierverglasung – etwa mit einer projektspezifisch bemessenen Außenscheibe und einem für die Absturzsicherung nachgewiesenen Verbundaufbau.
Der praktisch wichtigste Fall im Wohnungsbau ist die bodentiefe Verglasung. Sobald hinter einer Scheibe ein Absturz möglich ist – die Musterbauordnung verlangt Umwehrungen bei einer Absturzhöhe von mehr als einem Meter, die Landesbauordnungen konkretisieren das – muss die Öffnung umwehrt sein. Übernimmt das Glas selbst diese Umwehrung, ist es ein tragendes Bauteil und fällt unter DIN 18008-4.
Die Norm unterscheidet Einbausituationen in Kategorien:
Bei Kategorie A ist die stoßzugewandte – im Wohnungsbau also die raumseitige – Scheibe eines Isolierglases in aller Regel VSG: Sie ist diejenige, die nach dem Bruch den Menschen noch zurückhalten soll. Bei Kategorie B lassen die Regeln der Norm ohnehin nur VSG zu. Und auch in Kategorie C ist VSG häufig weiterhin nötig – monolithisches ESG ist dort nur für allseitig linienförmig gelagerte Scheiben der Kategorien C1 und C2 vorgesehen. Der Nachweis erfolgt entweder rechnerisch nach Norm oder über eine geprüfte, im Bauteilkatalog geführte Konstruktion; entscheidend sind Format, Glasdicken, Folienstärke und die Lagerung im Rahmen. Ein Detail, das oft untergeht: Kategorie A ist nicht an „bodentief“ gebunden, sondern an die Absturzsituation. Auch ein Fenster mit sehr niedriger Brüstung im Obergeschoss kann darunter fallen. Und: Ein französischer Balkon oder ein vorgesetzter, lastabtragender Holm vor dem Fenster kann die Situation in Richtung Kategorie C verschieben – ob dann tatsächlich ein einfacherer Glasaufbau ausreicht, hängt von der Unterkategorie und der Lagerung ab und ist im Einzelfall nachzuweisen. Diese Weiche entscheidet über Glasaufbau, Gewicht und damit spürbar über den Preis und gehört in die Planung, nicht in die Montagewoche.
Neben der Absturzsicherung gibt es typische Einbausituationen mit erhöhten Anforderungen:
Welche dieser Situationen in Ihrem Objekt zusammentreffen, hängt von Geschoss, Brüstungshöhe, Neigung und Nutzung ab. Wir beschaffen und montieren Fenster in genau diesen Konstellationen und geben die geforderten Glasaufbauten so an den Hersteller weiter, wie sie geplant sind.
„VSG“ und „einbruchhemmend“ werden im Verkaufsgespräch gern gleichgesetzt. Das ist technisch falsch und kann teuer werden.
Die Widerstandsklassen RC1 N bis RC6 nach DIN EN 1627 beschreiben das komplette, als Ganzes geprüfte Element: Rahmen, Flügel, Verglasung, Beschlag, Schließteile und Verriegelung – geprüft im eingebauten Zustand nach DIN EN 1628 (statisch), DIN EN 1629 (dynamisch) und DIN EN 1630 (manuelle Einbruchversuche). Eine RC-Klasse lässt sich nicht aus Einzelteilen zusammenkaufen. Ein Fenster wird nicht dadurch RC2, dass Sie eine dickere Scheibe bestellen, und es bleibt auch dann kein RC2-Fenster, wenn Pilzkopfzapfen im Beschlag stecken, das Element aber nie als Einheit geprüft wurde.
Ebenso wenig ist P4A oder P5A dasselbe wie RC2 oder RC3. Die Klassen P1A bis P5A stammen aus DIN EN 356 und bewerten ausschließlich die Scheibe – ihre Durchwurfhemmung im Kugelfallversuch. P4A ist eine Glaseigenschaft, RC2 eine Elementeigenschaft. Für RC2 schreibt die DIN EN 1627 P4A-Glas nach DIN EN 356 sogar vor (für RC3 P5A) – nur die Variante RC2 N stellt keine Anforderung an die Verglasung. Umgekehrt gilt es aber nicht: P4A-Glas allein macht aus einem Fenster kein RC2-Element.
Und noch eine Klarstellung, weil sie oft als Qualitätsargument missbraucht wird: Die CE-Kennzeichnung mit Leistungserklärung (DoP) nach der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 ist eine Erklärung von Leistungswerten – kein Gütesiegel und kein Premium-Nachweis. Sie sagt Ihnen, welche Werte der Hersteller für sein Element erklärt. Ob diese Werte zu Ihrer Einbausituation passen, prüft die CE-Kennzeichnung nicht.
Ein absturzsicherndes Glas funktioniert nur, wenn die Lagerung im Rahmen stimmt: Klotzung, Glaseinstand, Dichtungssystem und die Befestigung des Rahmens im Baukörper müssen die Last aufnehmen, die die Folie nach dem Bruch weitergibt. Für den Einbau selbst gibt es keine Norm namens „RAL-Montage“ – dieser umgangssprachliche Begriff meint den Leitfaden zur Montage von Fenstern und Haustüren von ift Rosenheim und der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren. Er ist ein Leitfaden, der die anerkannten Regeln der Technik abbildet, und verlangt ausdrücklich eine objektbezogene Planung des Anschlusses. Bei absturzsichernden Elementen ist diese Planung kein Papierkram, sondern die Voraussetzung dafür, dass der Glasaufbau seine Funktion überhaupt erfüllen kann.
Prüfen Sie ein Fensterangebot an diesen Punkten – sie kosten nichts und verhindern Nachträge:
Kurz zur Förderung, weil sie oft mit dem Glas kollidiert: Für den Steuerbonus nach § 35c EStG gilt über die ESanMV grundsätzlich Uw ≤ 0,95 W/(m²K); die Anlage 4 nennt jedoch Ausnahmen mit einem höheren zulässigen Umax von 1,1 W/(m²K) – unter anderem für barrierearme oder einbruchhemmende Elemente sowie für Sonderverglasungen und Sonderbauteile. Ein schwerer Sicherheitsaufbau schließt die Förderfähigkeit also nicht automatisch aus. Für BEG-Zuschüsse über die BAFA liegt das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen bei 300 Euro brutto, und für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten neue BEG-Bedingungen (Stand: 17. Juli 2026). Maßgeblich ist immer der aktuelle Text der ESanMV beziehungsweise das jeweils gültige BAFA-Merkblatt – für Ihren konkreten Fall lassen Sie das bitte von einem Energieeffizienz-Experten bestätigen.
Wenn Sie uns Ihr Vorhaben schildern, geben Sie am besten Geschoss, Brüstungshöhe und Neigung je Element an. Dann lässt sich von Anfang an sauber trennen, wo ESG genügt, wo VSG technisch gefordert ist und wo Sie frei entscheiden können.