Stand der Förderhinweise: 17. Juli 2026. Angaben zu den Änderungen ab 21. Juli 2026 beruhen auf den bis zu diesem Stichtag veröffentlichten offiziellen Eckpunkten und Übergangshinweisen. Für den Antrag sind ausschließlich die dann geltende Richtlinie und die aktuellen Merkblätter von BAFA beziehungsweise KfW verbindlich.
Kurz gesagt: Beide Teile der DIN 18104 beschreiben nachträglich einbaubare Einbruchschutzprodukte für Fenster und Türen – sie unterscheiden sich in der Befestigungsart, nicht im Sicherheitsniveau. DIN 18104-1 regelt aufschraubbare Produkte, die sichtbar auf Flügel und Rahmen montiert werden. DIN 18104-2 regelt Produkte, die im Falz eingelassen werden – also im Spalt zwischen Flügel und Rahmen, wo sie bei geschlossenem Fenster niemand sieht. Welcher Weg für Sie passt, entscheiden drei Punkte: der Zustand und das Fabrikat Ihres Beschlags, die gewünschte Optik und die Frage, ob Sie in Rahmen und Flügel überhaupt bohren dürfen. Was beide Teile nicht leisten, steht weiter unten – und ist der wichtigste Abschnitt dieses Textes.
Die DIN 18104 behandelt einbruchhemmende Nachrüstprodukte. Sie ist keine Klasseneinteilung wie die RC-Klassen, sondern eine Anforderungs- und Prüfnorm für Bauteile, die an ein bereits vorhandenes Fenster oder eine vorhandene Tür gesetzt werden. Der entscheidende Satz für Ihre Entscheidung lautet: Teil 1 = auf das Bauteil, Teil 2 = in den Falz. Wichtig dabei: Beide Teile gelten ausdrücklich für Fenster und Türen – der Merksatz beschreibt die Befestigungsart, nicht das Bauteil, an dem nachgerüstet wird.
Beide Teile setzen voraus, dass das Bauteil eine definierte Prüfung durchlaufen hat – geprüft wird also nicht „das Fenster“, sondern das Nachrüstprodukt in einer normierten Einbausituation. Ein Produkt, das mit „nach DIN 18104″ beworben wird, ohne dass ein Prüfnachweis einer anerkannten Prüfstelle benannt wird, ist zunächst nur eine Behauptung. Fragen Sie im Zweifel nach dem Nachweis, bevor Sie kaufen.
Teil 1 umfasst die Produktgruppe, die man im Baumarkt sieht: Zusatzschlösser für den Fensterflügel, Fensterstangenschlösser und Querriegelschlösser, Bandseitensicherungen sowie – bei Türen – Zusatzschlösser und Panzerriegel. Gemeinsames Merkmal: Sie werden von innen auf den Flügel und den Blendrahmen geschraubt und wirken als zusätzlicher Verriegelungspunkt neben dem vorhandenen Beschlag.
Die Vorteile liegen auf der Hand. Diese Produkte sind unabhängig vom Beschlagfabrikat, sie funktionieren also auch dann, wenn niemand mehr sagen kann, welches Getriebe vor 25 Jahren verbaut wurde. Sie sind einzeln nachkaufbar, lassen sich gezielt dort setzen, wo die Schwachstelle ist, und sie sind rückbaubar – wenn man die Bohrlöcher in Kauf nimmt.
Die Nachteile ebenso. Sie sind sichtbar, sie stören bei innenliegenden Rollos und Fensterbänken, und ihre Wirkung hängt vollständig davon ab, dass die Schrauben tragen. Bei einem Kunststofffenster heißt das: Die Befestigung muss die Stahlarmierung im Profil erreichen. Eine Schraube, die nur im PVC steckt, reißt unter Hebelkräften aus – und schon mit einem einfachen Schraubendreher als Hebel lässt sich am Flügel ein Vielfaches der Kraft aufbringen, die eine kurze Schraube im weichen Kunststoff halten kann. Genau deshalb sind Länge und Lage der Schraube kein Detail, sondern das Produkt.
Ein zweiter Punkt wird häufig übersehen: Ein einzelnes Zusatzschloss auf der Griffseite verschiebt den Angriff nur auf die Bandseite. Nachrüsten nach Teil 1 heißt deshalb fast immer: mehrere Produkte, verteilt über Griff- und Bandseite, und das an jedem erreichbaren Fenster – nicht an einem.
Teil 2 beschreibt Nachrüstprodukte, die im Falz eingelassen werden – die Norm nennt hier einbruchhemmende Drehkippbeschläge, Hintergreifsicherungen, Einsteckschlösser und Mehrfachverriegelungen jeweils mit den zugehörigen Schließteilen. In der Praxis bedeutet das den Umbau des vorhandenen Beschlags: Statt einfacher Rollzapfen kommen Pilzkopfzapfen in den Flügel, im Blendrahmen werden die Standard-Schließbleche gegen Sicherheitsschließbleche getauscht, die formschlüssig hintergreifen und mit tragfähigen Schrauben im Rahmen verankert werden. Bei geschlossenem Fenster sehen Sie davon nichts.
Der Charme ist offensichtlich: keine sichtbaren Aufbauten, keine geänderte Bedienung, kein Konflikt mit dem Rollo. Der Preis dafür ist die Abhängigkeit vom System. Die Bauteile sind fabrikatsgebunden – ein Beschlag von Roto, Siegenia, Winkhaus oder Maco nimmt jeweils die Komponenten seines eigenen Systems auf. Wer nachrüsten will, muss also zuerst wissen, was verbaut ist; die Kennzeichnung findet sich meist auf Getriebe oder Schere und ist bei geöffnetem Flügel ablesbar. Bei sehr alten Beschlägen lautet die Antwort manchmal: Für dieses System gibt es nichts mehr.
Hinzu kommt: Der Umbau greift in die Mechanik ein, die Ihr Fenster täglich bewegt. Nach der Nachrüstung muss der Flügel neu eingestellt werden, sonst quittiert es das Fenster mit Schwergang, mit ungleichmäßigem Andruck der Dichtung – und damit mit genau den Zugluft- und Kondensatproblemen, die Sie vorher nicht hatten.
| Kriterium | DIN 18104-1 (aufschraubbar) | DIN 18104-2 (im Falz) |
|---|---|---|
| Typische Produkte | Zusatzschloss, Fensterstangen- und Querriegelschloss, Bandseitensicherung, Panzerriegel (Tür) | Einbruchhemmende Drehkippbeschläge, Hintergreifsicherungen (Pilzkopfzapfen + Sicherheitsschließbleche), Einsteckschlösser, Mehrfachverriegelungen |
| Gilt für | Fenster und Türen | Fenster und Türen |
| Sichtbarkeit | sichtbar auf Flügel und Rahmen | bei geschlossenem Fenster nicht sichtbar |
| Abhängig vom Beschlagfabrikat | nein | ja, systemgebunden |
| Bedienung | zusätzlicher Handgriff zum Abschließen | unverändert, wirkt beim normalen Verriegeln |
| Eingriff in die Mechanik | nein | ja, Flügel muss neu eingestellt werden |
| Bohren in Rahmen und Flügel | ja, sichtbare Löcher | ja, im Falz verdeckt |
| Kostentreiber | Anzahl der Punkte je Fenster | Arbeitszeit, Verfügbarkeit der Systemteile |
| Ergibt eine RC-Klasse nach DIN EN 1627? | nein | nein |
Die letzte Zeile ist die wichtigste – und sie steht bewusst am Ende.
Die Widerstandsklassen nach DIN EN 1627 gelten für den kompletten, als Ganzes geprüften Bauteil: Blendrahmen, Flügel, Verglasung, Beschlag und Schloss zusammen, geprüft im eingebauten, funktionsbereiten Zustand und in Verbindung mit einer Befestigung nach Montageanleitung. Es gibt keine RC-Klasse für eine Scheibe, für einen Pilzkopfzapfen, für ein Schließblech oder für ein Zusatzschloss.
Daraus folgt eine Regel, an der viele Angebote scheitern: Wer ein vorhandenes Fenster nach DIN 18104-1 oder -2 nachrüstet, erhöht den Aufhebelwiderstand – erreicht damit aber keine RC-Klasse. Die Formulierung „nachgerüstet auf RC2″ ist technisch nicht haltbar, denn diese Kombination wurde nie als Element geprüft, und der Rest des Fensters (Profilfestigkeit, Verklotzung, Verglasungsart, Verankerung im Mauerwerk) bleibt unverändert. Ähnliches gilt für Glas: P4A oder P5A sind Klassen der DIN EN 356 und beschreiben die Durchwurfhemmung der Scheibe – nicht die des Fensters.
Das ist kein Argument gegen die Nachrüstung. Es ist ein Argument dafür, sie richtig zu benennen: Sie ist eine gezielte Verbesserung am Bestand, keine Umklassifizierung. Wo eine geprüfte Klasse verlangt wird – etwa weil eine Versicherung, ein Bauherr oder ein Sachverständiger sie im Text stehen hat – führt kein Weg an einbruchhemmenden Fenstern als komplett geprüftem Element vorbei.
Öffnen Sie den Flügel und sehen Sie am Falzumfang nach. Finden Sie bereits Pilzkopfzapfen und im Rahmen massive, verschraubte Schließbleche, ist die Grundlage für Teil 2 gut – dann geht es nur noch um die Zahl der Verriegelungspunkte. Sehen Sie einfache Rollzapfen und dünne, oft nur geklipste oder genagelte Standardbleche, bedeutet Teil 2 einen kompletten Umbau, dessen Machbarkeit vom Fabrikat abhängt. Findet sich gar keine lesbare Kennzeichnung, ist Teil 1 der pragmatischere Weg.
Bei Kunststofffenstern muss die Befestigung der geprüften Montageanleitung und dem tatsächlichen Profilaufbau entsprechen; je nach System kann dabei eine Armierung oder eine andere freigegebene Befestigung erforderlich sein – bei geringer Wandstärke oder fehlender Armierung im betreffenden Bereich wird das zum Problem. Bei Holzfenstern zählt der Zustand des Holzes: In weich gewordenem, feuchtebelastetem Rahmenholz hält keine Schraube dauerhaft. Bei Aluminium hängt vieles am Systemaufbau und daran, welche Nachrüstteile der Systemgeber überhaupt vorsieht.
Als Mieterin oder Mieter fragen Sie besser vorher. Eingriffe in die Bausubstanz – und Bohren in Rahmen oder Flügel ist einer – gehen über den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache hinaus und bedürfen deshalb regelmäßig der Zustimmung der Vermieterseite; wie weit das im Einzelfall reicht, hängt vom Mietvertrag ab. Das betrifft beide Teile der Norm, Teil 2 sogar stärker, weil dort zusätzlich der Beschlag umgebaut wird. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein, bevor der erste Dübel gesetzt wird. In einer Eigentumswohnung kommt hinzu, dass Fenster in aller Regel zum Gemeinschaftseigentum zählen – auch dort ist ein Alleingang riskant.
Diese Punkte sind der Grund, warum die polizeilichen Beratungsstellen zur Montage durch einen Fachbetrieb raten: nicht weil die Schraube kompliziert wäre, sondern weil Auswahl, Verteilung und Untergrund über die Wirkung entscheiden. Wenn Sie nicht sicher sind, was in Ihren Fenstern steckt, lassen Sie den Bestand vor der Bestellung prüfen – das kostet weniger als die falsche Kiste Nachrüstteile.
Belastbare Preise lassen sich seriös nur am konkreten Objekt nennen, weil Fabrikat, Punktezahl, Fenstergröße und Zugänglichkeit die Summe bestimmen. Die Faustregel für die Richtung lautet aber: Solange der Rahmen technisch in Ordnung ist und Sie mit sichtbaren Aufbauten leben können, ist Teil 1 der günstigste Einstieg. Sobald Optik, Bedienkomfort und ein ohnehin brauchbarer Markenbeschlag zusammenkommen, wird Teil 2 attraktiv. Und sobald mehrere Fenster gleichzeitig alt, undicht und mechanisch müde sind, kippt die Rechnung zugunsten neuer, komplett geprüfter Elemente – zumal Sie dann Wärmeschutz, Dichtheit und Sicherheit in einem Schritt lösen. Wenn Sie diesen Punkt sauber gegenrechnen wollen, hilft ein Angebot mit klar aufgeschlüsselten Positionen mehr als jede Preisliste.
Stand: 17. Juli 2026. Zur Förderung nur so viel, wie belastbar ist: Der frühere direkte Zuschuss der KfW für Einbruchschutz (455-E) wird nicht mehr angeboten; Einbruchschutzmaßnahmen fördert die KfW über den zinsgünstigen Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159). Die BEG-Förderung der Gebäudehülle zielt auf energetische Maßnahmen – eine reine Nachrüstung ohne energetische Maßnahme ist deshalb keine förderfähige BEG-Einzelmaßnahme. Wird dagegen ohnehin ein geförderter Fenster- oder Außentürtausch durchgeführt, führt das BEG-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen (Sanieren) „Nachrüstsysteme wie Beschläge und Schlösser nach DIN 18104 Teil 1 oder 2″ ausdrücklich unter den förderfähigen Kosten dieser Maßnahme auf. Beim Steuerbonus nach § 35c EStG gilt für neue Fenster grundsätzlich Uw ≤ 0,95 W/(m²K); die ESanMV kennt Ausnahmen mit einem höheren Grenzwert von 1,1 W/(m²K), unter anderem für einbruchhemmende Fenster ab RC2 nach DIN EN 1627. Für Lohnanteile von Handwerkerleistungen kann alternativ § 35a EStG in Betracht kommen. Da sich die Förderbedingungen zum 21. Juli 2026 ändern, prüfen Sie den aktuellen Stand bitte bei BAFA und KfW und – für die steuerliche Seite – mit Ihrer Steuerberatung. Dieser Text ist eine technische Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Bleibt der Satz, mit dem alles anfing: Die Zahl hinter dem Bindestrich ist keine Note. DIN 18104-2 ist nicht „besser“ als DIN 18104-1 – sie ist unauffälliger, teurer in der Arbeitszeit und wählerischer beim Beschlag. Wer diese Entscheidung als das behandelt, was sie ist – eine Abwägung aus Optik, Aufwand und Bestand –, kauft am Ende weniger Produkt und mehr Wirkung.