Das CE-Zeichen wird oft als Qualitätssiegel missverstanden. Das ist es nicht. Es ist eine Konformitätskennzeichnung: Der Hersteller erklärt damit, dass er das Fenster nach der harmonisierten Produktnorm EN 14351-1 geprüft und die deklarierten Leistungswerte tatsächlich einhält. CE sagt also nicht „gut“ oder „schlecht“, sondern „die genannten Werte sind belegt“. Genau deshalb ist es für einen technisch denkenden Käufer so wertvoll: Es zwingt zu Zahlen.
Ein wichtiger Punkt, der selten erklärt wird: Das CE-Zeichen für ein fertiges Fenster stellt nicht Cortizo als Systemgeber aus, sondern der Betrieb, der das Fenster tatsächlich fertigt – also aus Profilen, Beschlägen und Glas eine geprüfte Einheit baut. Cortizo liefert das Aluminium-System samt Erstprüfungen (ITT, Initial Type Testing). Der fertigende Betrieb darf diese Systemprüfungen unter definierten Bedingungen übernehmen („Kaskadierung“) und daraus die eigene Leistungserklärung ableiten. Für Sie heißt das: Prüfen Sie immer, wer die Leistungserklärung unterschreibt und auf welche Prüfberichte sie sich stützt.
Die EN 14351-1 legt fest, welche wesentlichen Eigenschaften ein Fenster deklarieren muss. Für Aluminiumsysteme wie die von Cortizo sind das vor allem diese Kennwerte – jeder mit eigener Prüfnorm und Klassifizierung:
| Eigenschaft | Prüf-/Klassennorm | Worauf Sie achten |
| Wärmedurchgang Uw | EN ISO 10077 | niedriger = besser; gilt fürs ganze Fenster, nicht nur das Glas |
| Luftdurchlässigkeit | EN 1026 / EN 12207 | Klasse 1–4, höher = dichter |
| Schlagregendichtheit | EN 1027 / EN 12208 | z. B. Klasse 9A / E-Werte bei exponierter Lage |
| Widerstand gegen Windlast | EN 12211 / EN 12210 | wichtig bei großen Elementen und Höhe |
| Schallschutz Rw | EN ISO 717-1 | in dB; hängt stark vom Glasaufbau ab |
Diese Werte sind der eigentliche Kern jeder Bewertung. Ein Datenblatt, das nur „Aluminium, hochwertig, langlebig“ schreibt, aber keine Klassen nennt, ist kein Nachweis, sondern Werbung.
Die Leistungserklärung (DoP, Declaration of Performance) ist das rechtlich verbindliche Dokument hinter dem CE-Zeichen. Verlangen Sie sie – Sie haben ein Anrecht darauf. Achten Sie auf:
eine eindeutige Produktkennung und den Verweis auf EN 14351-1;
den Hersteller/Fertiger mit Anschrift (nicht nur „Cortizo“ als Systemname);
die deklarierten Leistungen je Eigenschaft – idealerweise als konkrete Klasse, nicht als „npd“ (no performance determined);
zugehörige Prüfberichte eines akkreditierten Prüfinstituts, auf die sich die Werte stützen.
Faustregel: Je mehr „npd“-Einträge, desto weniger wurde tatsächlich geprüft. Bei einem hochwertigen Aluminiumsystem sollten die zentralen Eigenschaften mit echten Klassen belegt sein.
Einbruchhemmung ist eine eigene, geprüfte Eigenschaft und nicht automatisch im CE-Zeichen enthalten. Sie wird nach DIN EN 1627 bis 1630 in Widerstandsklassen angegeben: von RC1 N über die im Privatbereich üblichen RC2 / RC2 N bis RC3. Entscheidend ist, dass die Klasse als System geprüft wurde – also Profil, Beschlag, Verglasung und Verankerung zusammen. Ein schmales, filigranes Aluminiumsystem wie das COR Vision Plus kann große, hochwärmegedämmte Elemente ermöglichen; ob und in welcher RC-Klasse eine konkrete Konfiguration geprüft ist, sollte immer im Prüfzeugnis stehen – nicht im Prospekt.
Für den deutschen Markt zählen zwei Ebenen. Erstens das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Beim Austausch oder Einbau von Fenstern gilt ein gesetzlicher Höchstwert für den Uw-Wert von 1,3 W/(m²K); für Sonderfälle wie Hebe- oder Schiebeelemente gelten abweichende Werte (etwa 1,6 W/(m²K)). Zweitens die Förderung über BEG/BAFA: Wer einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen anstrebt, muss einen deutlich besseren Uw-Wert nachweisen – derzeit maximal 0,95 W/(m²K), in der Regel mit Dreifachverglasung. Diese Schwellen und Fördersätze können sich ändern – prüfen Sie vor der Bestellung die zum Zeitpunkt gültigen BEG-Vorgaben und lassen Sie sich den erreichten Uw-Wert für Ihre konkrete Fenstergröße bestätigen. Gut zu wissen: Maßgeblich ist der Uw-Wert des ganzen Fensters (nicht der Ug-Wert der reinen Verglasung), und er hängt von Rahmen, Glas und Größe ab; ein kleines Fenster erreicht denselben Aufbau oft schlechter als ein großes.
Fassen wir die Cortizo Fenster Zertifizierung CE in eine praktische Reihenfolge:
1. Leistungserklärung nach EN 14351-1 anfordern und den Fertiger identifizieren.
2. Konkrete Klassen für Luft-, Schlagregen- und Winddichtheit gegen „npd“ prüfen.
3. Uw-Wert für Ihre Elementgröße bestätigen lassen – für GEG und mögliche Förderung.
4. Bei Einbruchschutz separates Prüfzeugnis mit RC-Klasse verlangen.
5. Klären, wer die Montage macht – denn der beste Wert nützt wenig, wenn der Einbau (nach anerkannten Regeln der Technik, z. B. RAL-Montage) die Werte nicht ins Mauerwerk überträgt.
Wer geprüfte Markensysteme aus polnischer Premium-Produktion liefert und die Montage in Deutschland aus einer Hand übernimmt, kann diese Kette – von der Systemprüfung bis zum fachgerechten Einbau – durchgängig belegen. Am Ende gilt: Beurteilen Sie Cortizo nicht am Markennamen, sondern an der Leistungserklärung – so klärt sich auch, ob spanische Hersteller mit deutschen Marken mithalten. Die Zahlen lügen nicht.
Nicht direkt. Das CE-Zeichen ist eine Konformitätskennzeichnung nach EN 14351-1 und bestätigt, dass die vom Hersteller deklarierten Leistungswerte belegt sind – nicht, dass ein bestimmtes Qualitätsniveau erreicht wird. Aussagekräftig wird es erst zusammen mit der Leistungserklärung: Dort stehen die konkreten Klassen für Wärmedämmung, Luft-, Schlagregen- und Winddichtheit. Erst diese Zahlen erlauben einen echten Vergleich.
Verlangen Sie die Leistungserklärung nach EN 14351-1 mit den deklarierten Klassen sowie die zugehörigen Prüfberichte eines akkreditierten Instituts. Für Einbruchschutz brauchen Sie zusätzlich ein separates Prüfzeugnis nach DIN EN 1627 mit der RC-Klasse (im Privatbereich meist RC2). Für Förderung und GEG lassen Sie sich den Uw-Wert für Ihre konkrete Fenstergröße schriftlich bestätigen.
Das hängt vom konkreten Aufbau ab, nicht von der Marke. Für eine Förderung über BEG/BAFA wird ein deutlich besserer Uw-Wert verlangt als der gesetzliche GEG-Höchstwert – aktuell maximal 0,95 W/(m²K), in der Regel mit Dreifachverglasung. Da sich die Schwellen ändern können, prüfen Sie die aktuell gültigen BEG-Vorgaben und lassen Sie sich den erreichten Uw-Wert für Ihr Element vorab bestätigen. Ein passender Glasaufbau ist dabei entscheidend.